Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Serfaus-Fiss-Ladis ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.serfaus-fiss-ladis.at, www.bike-sfl.at, www.feelfree-sfl.at und www.mounds.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites www.serfaus-fiss-ladis.atwww.bike-sfl.at, www.feelfree-sfl.at und www.mounds.at sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Bei einigen Bildern konnte keine gleichwertige textliche Alternative gefunden werden, dies betrifft das WCAG Kriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt).

An einigen Stellen entsprechen Überschriften zur optischeren Darstellung nicht der hierarchischen Ordnung. Dies bezieht sich auf die Erfüllung des WCAG Kriteriums 1.3.1 (Info und Beziehungen).

Bei Zoom von 200 Prozent am Desktop gibt es Umbruchprobleme bei den Hilfetexten in Pop-up Fenstern, dies betrifft Kriterium 1.4.4 (Textgröße ändern).

Teilweise sind Features für die Eingabe via Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) nicht zugänglich. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch das WCAG Kriterium 2.1.1 (Tastatur).  

In einigen Feldern fehlen eindeutige Hinweise oder Anweisungen betreffend der notwendigen Eingaben, dies betrifft das WCAG Kriterium 3.3.2 (Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen).

In einigen Fällen sind Komponenten der Benutzeroberfläche nicht korrekt gesetzt, daher ist das WCAG Kriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 1.2 (Zeitbasierte Medien).

Die in der Webseite enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2024 erstellt und überprüft.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der AccessiWay GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an community@serfaus-fiss-ladis.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.